Änderung der Klassenrichtzahl

Veröffentlicht am 12.03.2014 in Schule und Bildung

Resolutionsentwurf der SPD

Espelkamp (WB/fq). Die SPD hat einen eigenen Resolutionsentwurf zu den Eingangsklassen an den städtischen Grundschulen formuliert.

Ihr Fraktionsvorsitzender Reinhard Bösch hat einen Antrag an den Bürgermeister gestellt, diesen Entwurf am 19. März in der Ratssitzung zu diskutieren und darüber abstimmen zu lassen. Vor wenigen Wochen bereits hatten die Unabhängigen eine Resolution eingebracht, auf die sich der Rat nicht einigen konnte (wir berichteten). Der Entwurf sei nicht weitgehend genug gewesen, begründete Bösch nun die SPD-Initiative.

Die Kommunalpolitiker halten eine Resolution für sinnvoll. Auslöser war, dass es an der Isenstedter Grundschule 2014/2015 keine Eingangsklasse gibt. Die Gründe sehen die Politiker im achten Schulrechtsänderungsgesetz des Landes.

Im SPD-Entwurf heißt es: »Die Stadt Espelkamp als ländlich geprägte Kommune, hat sich als Schulträgerin frühzeitig mit der Schulentwicklungsplanung befasst und entsprechende Maßnahmen zum Erhalt möglichst aller Grundschulstandorte, unter anderem durch die Gründung von Verbundschulen, ergriffen. Oberstes Ziel dieser Bemühungen war und ist es, dem Motto ›Kurze Beine, kurze Wege‹ gerecht zu werden.«

Weiteres Ziel sei es, mit Schule wesentlich zu einer Kultur des Behaltens und der Anerkennung beizutragen. »Durch den hohen Migrationsanteil in der Gemeinde fordert das Zusammenleben von Menschen in Espelkamp einen wertschätzenden und sensiblen Umgang mit kultureller Vielfalt.«

Im folgenden geht die SPD auf die Gründung der privaten Johannes-Daniel-Falk-Schule ein, wodurch die Bildung von Eingangsklassen an städtischen Grundschulstandorten erheblich erschwert worden sei. Die Espelkamper SPD begrüße grundsätzlich das Schulrechtsänderungsgesetz. »Bei der Klassenbildung im Grundschulbereich ist allerdings eine neue Systematik eingeführt worden (kommunale Klassenrichtzahl), die die Handlungsmöglichkeiten der Kommune gegenüber der bisherigen früheren Regelung erschwert und nur unter besonderen Gesichtspunkten Abweichungen zur Neuregelung zulässt«, heißt es.

Die Forderungen in der Resolution lauten unter anderem: »Änderung der kommunalen Klassenrichtzahl an Grundschulen auf 20 Schüler sowie die Änderung der Schüler-Lehrer-Relation. So soll auf 20 Schülern eine Lehrkraft kommen. Zudem solle die Größe der Eingangsklassen für die erste Klasse auf 26 Schüler begrenzt und mehr Personal für Inklusion bereitgestellt werden.