Kanal-TÜV: „Kein vorauseilender Gehorsam“

Veröffentlicht am 17.01.2012 in Umwelt

NW vom 17.01.2012
von Frank Hartmann

Verwaltungen im Lübbecker Land reagieren verhalten auf Lüneburger Gerichtsurteil zur Dichtheitsprüfung

Ein aktuelles Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg belebt die Diskussion um die Dichtheitsprüfung privater Abwasserkanäle. Die Verwaltungen im Lübbecker Land reagieren zurückhaltend.

Das OVG Lüneburg hat vor wenigen Tagen entschieden, dass Kommunen Grundstückseigentümer generell dazu verpflichten dürfen, private Abwässerkanäle regelmäßig überprüfen zu lassen. Regelungen, wonach solche Kontrollen bis Ende 2015 und danach alle 20 Jahre auf Kosten der Hauseigentümer vorgenommen werden müssen, seien rechtens. Begründung: Dadurch könne kein Fremdwasser in das kommunale Abwassersystem eindringen.

Müssen Hausbesitzer in NRW, wo das entsprechende Gesetz neu geregelt werden soll, jetzt damit rechnen, dass ihre Verwaltungen sich an dem Urteil aus Niedersachsen orientieren? Auf eine Umfrage der NW in den Rathäusern des Lübbecker Landes kamen folgende Antworten:

Lübbecke: „Das NRW-Umweltministerium hat für 2012 eine Änderung des Landeswassergesetzes angekündigt, die das Verfahren zur Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen neu regelt.

Bis zur Klärung des Sachverhaltes durch die Landespolitik ruht damit in Lübbecke auch weiterhin der Vollzug des Verfahrens zur Durchführung der Dichtheitsprüfung. Das Urteil des OVG Lüneburg ist für NRW nicht maßgeblich.“

Espelkamp: „Die Stadt Espelkamp wartet zunächst die landesrechtlichen Vorgaben ab. Das OVG Lüneburg hat lediglich die Zulässigkeit festgestellt. Vorauseilender Gehorsam ist bei uns nicht angesagt. Zu gegebener Zeit werden dann unsere politischen Gremien entscheiden.“

Stemwede: „Die Anwendung der Satzung ist derzeit ausgesetzt. In Stemwede wird abgewartet, welche neuen Vorgaben seitens der Landesregierung auf den Weg gebracht werden.“

Hüllhorst: „Das Urteil hat nichts mit privaten Abwässern zu tun, sondern bezieht sich auf Fremdwasser, in der Regel Regenwasser. Hier gilt: Da wir kein Wasserschutzgebiet haben, tut sich vor 2017 bei uns nichts. Wir warten gelassen die Entscheidung in Düsseldorf ab.“

Pr. Oldendorf: „Der Betriebsausschuss der Stadt Pr. Oldendorf hat beschlossen, dass die weitere Beratung über die Thematik Dichtheitsprüfung erst nach der abschließenden Beschlussfassung auf Landesebene erfolgen soll. Diese abschließende Entscheidung durch den Landtag ist für Januar/Februar 2012 vorgesehen.“

Rahden: Die Verwaltung hat nicht geantwortet.