Kreis Minden-Lübbecke:
Der Landtag hat am Mittwoch (27.2.2013) beschlossen, dass private Abwasserleitungen nur noch in Wasserschutzgebieten geprüft werden müssen. In Zukunft gibt es außerhalb von Wasserschutzgebieten keine Fristen, an denen private Abwasserleitungen spätestens geprüft sein müssen.
In Wasserschutzgebieten gilt: Besitzer von Privathäusern, die vor 1965 gebaut wurden, müssen bis 2015, alle anderen bis 2020 nachweisen, dass ihre Abwasserleitungen dicht sind. Gleichzeitig wurde die Entscheidungskompetenz der Kommunen gestärkt. Sie können nun selbst entscheiden, ob sie ihre bestehenden Abwassersatzungen beibehalten, neue Satzungen erlassen wollen oder nicht.