„Rot-Grün in NRW hat bürgerfreundliche Lösung zur Prüfpflicht privater Abwasserleitungen durchgesetzt"

Veröffentlicht am 01.03.2013 in Umwelt

Kreis Minden-Lübbecke:

Der Landtag hat am Mittwoch (27.2.2013) beschlossen, dass private Abwasserleitungen nur noch in Wasserschutzgebieten geprüft werden müssen. In Zukunft gibt es außerhalb von Wasserschutzgebieten keine Fristen, an denen private Abwasserleitungen spätestens geprüft sein müssen.

In Wasserschutzgebieten gilt: Besitzer von Privathäusern, die vor 1965 gebaut wurden, müssen bis 2015, alle anderen bis 2020 nachweisen, dass ihre Abwasserleitungen dicht sind. Gleichzeitig wurde die Entscheidungskompetenz der Kommunen gestärkt. Sie können nun selbst entscheiden, ob sie ihre bestehenden Abwassersatzungen beibehalten, neue Satzungen erlassen wollen oder nicht.

Die heimische SPD Landtagsabgeordnete Inge Howe betont dazu, dass mit der neuen landesgesetzlichen Regelung zur sogenannten Dichtheitsprüfung „eine bürgerfreundliche und unbürokratische Lösung auf den Weg gebracht wurde. Sie schafft einen fairen Ausgleich zwischen Grundwasserschutz und Eigentümerinteressen.“

Soziale Härten und Ungerechtigkeiten bei eventuell notwendigen Sanierungen von privaten Abwasserleitungen sollen vermieden werden. Ernst-Wilhelm Rahe sieht daher keine bösen Überraschungen auf Hausbesitzer zukommen: „Um finanzschwachen Bürgerinnen und Bürgern helfen zu können, wird die Landesregierung ein Programm mit zinsgünstigen Krediten auflegen.“