Stickan kritisiertden Wahlleiter

Veröffentlicht am 26.08.2014 in Kommunalpolitik

WB vom 26.08.2014, von Felix Quebbemann

Auszüge aus der SPD-Stellungnahme


Hartmut Stickan von der SPD hat sich Zeit gelassen beim Wahlprüfungsausschuss. Er nutzte seine Redezeit beinahe komplett aus, um den Standpunkt seiner Partei zum Fall Hülsmann klar zu machen.

Die Stellungnahme der SPD, die in ihrer vollen Länge im Ratsinformationssystem der Stadt einzusehen ist, legt auf 21 Seiten dar, warum die Sozialdemokraten gegen die Gültigkeit des Kommunalwahlergebnisses Einspruch erhoben haben (die ESPELKAMPER ZEITUNG berichtete).

Zum einen wird über »Fehlinformation der Wähler« geschrieben, zum anderen darüber, dass es keine gesetzliche Grundlage für den Erwerb des Mandats durch Reinhard Hülsmann gebe. Stickan konzentrierte sich bei seinen Ausführungen auf den Wechsel Hülsmanns zu den Unabhängigen. »Alle Kandidaten haben die Pflicht, ihre Absichten kundzutun. Tun sie das nicht, kann dies zu Neuwahlen führen.« In der Stellungnahme ist der Bericht der ESPELKAMPER ZEITUNG vom 1. Juli hinterlegt, in dem Hülsmann sagt, dass es seit dem Tod von Siegfried Nötzel in der »Partei schwierig geworden ist«.
Darauf Bezug nehmend sprach Stickan von einem »geheimen Vorbehalt« bei Reinhard Hülsmann, da er sich trotzdem für die SPD-Liste habe aufstellen lassen. Der geheime Vorbehalt sei »Juristen-Deutsch« und stehe in einem klaren und krassen Widerspruch zu den geheimen
Wahlen.

Stickan verglich die Situation mit der zweier CDU-Politikerinnen. »Andrea Klassen und Anita Brinkmann haben bei der Schulthematik auch eine andere Meinung als ihre Partei gehabt.« Diese hätten sie aber über längere Zeit auch geäußert. Stickan kritisierte Wahlleiter Matthias Tegeler wie auch Bürgermeister Heinrich Vieker. So habe Tegeler in der konstituierenden Ratssitzung darauf hingewiesen, dass Hülsmann das Mandat bereits angenommen habe. Bürgermeister Heinrich Vieker habe »leicht flapsig einen draufgesetzt« und gesagt: ›Er hat das Mandat und kann damit tun und lassen was er will.‹«
Dabei hätten sich aber offenbar beide geirrt, so Stickan. Die einseitige Annahme des Mandats stehe unter Vorbehalt, und zwar solange bis endgültig entschieden sei. »Die Einschätzung von Wahlleiter und Bürgermeister war wohl etwas schnell ausgesprochen«, sagte Stickan. Im Zusammenhang mit der endgültigen Entscheidung brachte Stickan das Verwaltungsgericht Minden wieder ins Spiel und erklärte, dass der »Respekt vor dem Wählerwillen«, den Gang vor das Gericht erfordere.