Wir warten die Entscheidung in der Hauptsache in aller Ruhe ab

Veröffentlicht am 19.01.2011 in Landespolitik

Zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zum Nachtragshaushalt 2010 erklärt der Vorsitzende der SPD- Landtagsfraktion Norbert Römer:

„Der Verfassungsgerichtshof hat dem Antrag von CDU und FDP nur teilweise stattgegeben. Die Landesregierung wird aber der entsprechenden Aufforderung des Gerichts selbstverständlich Folge leisten. Die Handlungsfähigkeit der Landesregierung ist durch diese Entscheidung nicht eingeschränkt, das hat das Gericht selbst festgestellt. Ebenso wenig ist die heutige einstweilige Anordnung ein Vorgriff auf die Entscheidung ist der Hauptsache. Diese Entscheidung warten wir in aller Ruhe ab.“

Römer betonte: „Der Nachtragshaushalt 2010 ist und bleibt eine Schlussabrechnung der abgewählten Landesregierung. Damit ist erneut deutlich geworden, dass Rüttgers einen finanziellen Scherbenhaufen hinterlassen hat.“