31.03.2011 in Landespolitik

SPD-Landtagsabgeordnete für Änderungen bei der Dichtheitsprüfung

 

Pressemitteilung von Inge Howe, MdL NRW

„Verhältnismäßigkeit im Einzelfall berücksichtigen“

Düsseldorf/Kreis Minden-Lübbecke:
Die SPD-Landtagsabgeordnete Inge Howe spricht sich in einer Erklärung für Korrekturen bei der so genannten „Dichtheitsprüfung“ von Abwasserleitungen aus. Das Thema hat in den vergangenen Wochen für erhebliche Unruhe in zahlreichen Kommunen im Kreis Minden-Lübbecke gesorgt und die Politiker über alle Parteigrenzen hinweg beschäftigt.

„Die SPD-Fraktion hat diese Woche beschlossen, dass der Umweltausschuss
erneut Experten zum Thema Dichtheitsprüfung anhören soll“, erklärt Howe.
Ziel sei eine bürger- und kommunalfreundlichere Ausgestaltung des Gesetzes. Zu diesem Zweck habe die SPD-geführte Landesregierung bereits im Jahr 2010 in einem ersten Schritt den Kommunen eingeräumt, die Fristen für die Dichtheitsprüfung in besonderen Fällen von 2015 bis zum Jahr 2023 zu strecken.
Lediglich für Wasserschutzgebiete gelte die alte Frist weiter.

Dennoch seien weitere Schritte notwendig, so die heimische SPD-Abgeordnete.
Vor allem sei es wichtig, „die Verhältnismäßigkeit im Einzelfall zu prüfen“.
Inge Howe verweist in diesem Zusammenhang auf mögliche soziale Härten, die es zu
vermeiden gelte. Dies sei im vorliegenden Gesetz nicht ausreichend geregelt.
Laut der Landespolitikerin sollen die notwendigen Korrekturen und Präzisierungen
in Ruhe erörtert und anschließend in das Gesetz eingearbeitet werden.
„Wir plädieren für nachhaltige und bürgerfreundliche Lösungen, welche von den Kommunen
vor Ort zu gestalten sind.“

 

19.01.2011 in Landespolitik

Wir warten die Entscheidung in der Hauptsache in aller Ruhe ab

 

Zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zum Nachtragshaushalt 2010 erklärt der Vorsitzende der SPD- Landtagsfraktion Norbert Römer:

„Der Verfassungsgerichtshof hat dem Antrag von CDU und FDP nur teilweise stattgegeben. Die Landesregierung wird aber der entsprechenden Aufforderung des Gerichts selbstverständlich Folge leisten. Die Handlungsfähigkeit der Landesregierung ist durch diese Entscheidung nicht eingeschränkt, das hat das Gericht selbst festgestellt. Ebenso wenig ist die heutige einstweilige Anordnung ein Vorgriff auf die Entscheidung ist der Hauptsache. Diese Entscheidung warten wir in aller Ruhe ab.“

Römer betonte: „Der Nachtragshaushalt 2010 ist und bleibt eine Schlussabrechnung der abgewählten Landesregierung. Damit ist erneut deutlich geworden, dass Rüttgers einen finanziellen Scherbenhaufen hinterlassen hat.“